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   VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620   

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VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620 (https://dejure.org/2022,26251)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 09.03.2022 - B 4 K 21.620 (https://dejure.org/2022,26251)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 09. März 2022 - B 4 K 21.620 (https://dejure.org/2022,26251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5
    Verschlissenheit der Anlage, aufgestauter Reparaturbedarf bei Ablauf der üblichen Nutzungsdauer unerheblich, Gesamtschuldnerische Haftung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - 15 B 1627/19

    Ausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; Ausbaumotiv

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
    Dies gilt bezüglich der Art und Weise sowie des Umfangs des Ausbaus (OVG NRW, U.v. 20.12.2019 - 15 B 1627/19 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Es ist im Übrigen nicht Aufgabe des Gerichts, im Rahmen der Beitragserhebung zu prüfen, ob die Beklagte die sinnvollste und zweckmäßigste Ausbaumaßnahme gewählt hat (OVG NRW, U.v. 20.12.2019, a.a.O).

  • VGH Bayern, 24.06.2020 - 6 ZB 20.166

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
    Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Gehwegen wie auch bei Straßen 20-25 Jahre (BayVGH, U.v. 24.06.2020 - 6 ZB 20.166 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, U.v. 06.02.2020 - 6 B 19.1258 - juris Rn. 22).

    Auch unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass die Beklagte in der Vergangenheit Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten am Gehweg ... unterlassen hat (BayVGH, U.v. 24.06.2020 - 6 ZB 20.166 - juris Rn. 20) und andere, teilweise ältere Gehwege in der Umgebung nicht erneuert wurden, erfüllt die konkret vorgenommene Ausbaumaßnahme im Ergebnis das gesetzliche Beitragsmerkmal und bewegt sich im Rahmen des sachlich Vertretbaren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 15 A 2582/15

    Beitragsfähigkeit einer Erneuerung als Fall der nochmaligen Herstellung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
    Ist die übliche Nutzungsdauer eines Gehweges - wie hier - abgelaufen, hat die Ursache der Verschlissenheit einer ausgebauten Anlage grundsätzlich keine eigenständige Bedeutung (OVG NRW, U.v. 23.11.2016 - 15 A 2582/15 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 BV 16.856

    Erhebung von Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
    Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Beklagten gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar ist" (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 01.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
    Selbst wenn die Beklagte, wie die Kläger vortragen, die durch das Überfahren des Gehweges erforderlichen Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen in der Vergangenheit nicht durchgeführt haben sollte, ist dies im Rahmen der Feststellung des objektiven Erneuerungsbedarfs grundsätzlich irrelevant (BayVGH, U.v. 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 14.07.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 31; BayVGH, U.v. 24.06.2020 - 6 ZB 20.168 - juris Rn. 15; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 32 Rn. 43f.).
  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584

    Straßenbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
    Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Teileinrichtung nach dem Ausbau in irgendeiner Weise (insbesondere räumliche Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf ihre Benutzbarkeit hat (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861

    Ausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzungsmerkmale;

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
    Selbst wenn die Beklagte, wie die Kläger vortragen, die durch das Überfahren des Gehweges erforderlichen Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen in der Vergangenheit nicht durchgeführt haben sollte, ist dies im Rahmen der Feststellung des objektiven Erneuerungsbedarfs grundsätzlich irrelevant (BayVGH, U.v. 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 14.07.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 31; BayVGH, U.v. 24.06.2020 - 6 ZB 20.168 - juris Rn. 15; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 32 Rn. 43f.).
  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
    Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Gehwegen wie auch bei Straßen 20-25 Jahre (BayVGH, U.v. 24.06.2020 - 6 ZB 20.166 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, U.v. 06.02.2020 - 6 B 19.1258 - juris Rn. 22).
  • VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995

    Erhebung von Vorauszahlungen - Kosten für Straßenentwässerungseinrichtungen einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
    Nachdem die Kläger keinerlei Gründe vortragen, wieso es gerade für sie unzumutbar sein soll, als Gesamtschuldner allein herangezogen zu werden und gegebenenfalls von ihrem Sohn im Innenverhältnis einen Ausgleich zu fordern, liegt kein Anhaltspunkt für eine Rechtsverletzung der Kläger durch ihre Heranziehung vor (vgl. VG Bayreuth, U.v. 27.2.2019 - B 4 K 17.995 - juris Rn. 39).
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